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Arbeit im Interesse der Behinderten      14.01.2002  17:18

OCHSENFURT (EB)  Um Barriere freies Bauen in öffentlich zugänglichen Bereichen und der Beseitigung baulicher Hindernisse in Ochsenfurt bemüht sich seit Jahren Armin Oechsner. Allerdings mit durchaus steigerungsfähigen Erfolgen bei der Umsetzung durch die zuständigen Behörden.

Armin Oechsner bemüht sich seit Jahren um Barriere freies Bauen

Die Veränderungen in Ochsenfurt Geschehnisse in jüngster Zeit - wie die Umbaumaßnahmen der Verkehrsflächen in der Altstadt und dem Fußgängerbereich bei der neu geschaffenen Einmündung der Lindhardstraße in die B 13, in unmittelbarer Nähe des Altenheimes, lassen "leider keine ausreichende Beachtung einschlägiger Baurichtlinien und Normen für Barriere freies Bauen erkennen", meint Oechsner.

Dies könne auch mit dazu beigetragen haben, dass der Bund der Steuerzahler die provisorische Verkehrsberuhigung in der Altstadt als Verschwendung von Steuergeldern durch diese "unsinnige Investition" in Höhe von 65 000 Mark angeprangert hat.

Das Motto "jedem sein Handikap", wie es bei einer Sportart gebräuchlich ist, könne nicht als Indiz für die Errichtung von Barrieren gegen Jedermann gelten, so Oechsner. Er schlägt die Berufung kommunaler Behindertenbeauftragter vor (s. Kasten). Die könnten bereits in den Planungsphasen alle für Behinderte relevanten Erfordernisse einbringen.


      Behindertenbeauftragte sollen vermitteln

 

Ochsenfurt (EB)  Behindertenbeauftragte werden von den Gemeinden, Städten und Landkreisen berufen und stehen als Mittler zwischen der Bevölkerung und den Behörden zur Verfügung. Ihr Ziel ist die Integration von Menschen mit Behinderungen.

 

Mit Wirkung vom 1. 3. 1998 wurde die Bayer. Verfassung in Art. 118 a um ein ausdrückliches Benachteiligungsverbot für Behinderte erweitert. Durch die Bestellung eines Behindertenbeauftragten will die Staatsregierung ihre Behindertenpolitik auch personell und organisatorisch zu stärken. Dadurch können die Bedürfnisse der Behinderten vor Ort aufgezeigt und behindertenpolitische Anliegen benannt werden.

 

Die können dann wiederum in die kommunale Arbeit, insbesondere die Verkehrs- und Bauplanungen eingebracht werden.

 

Auf diese Weise können nicht nur behindertengerechte Lebensverhältnisse geschaffen, sondern auch unnötige Kosten vermieden werden.

 

Ohne erheblichen Kostenaufwand für Nachbesserungen könnten dann von Anfang an bürger- und behindertenfreundliche Infrastrukturen geschaffen werden. Oechsner hat sich wegen der Berufung kommunaler Behinderten-Beauftragter an Landrat Waldemar Zorn und Bürgermeister Peter Wesselowsky gewandt.

Zorn bekundete laut Oechsner sein sozialpolitisches Engagement dadurch, dass er amtlicherseits bereits bei den Städten und Verwaltungsgemeinschaften des Landkreises auf die Installation örtlicher Behinderten-Beauftragter hingewirkt habe. Zeitgleich brachte er die Berufung eines Landkreis-Behindertenbeauftragten auf die Ebene des Landkreistages zur Beratung.

Auch den Ochsenfurter Stadtratsfraktionen hat Oechsner seine Anregungen vorgetragen. UWG und Bündnis 90/Grüne hätten ihre volle Unterstützung bereits bekundet, so Oechsner. Nun wartet er gespannt auf die Vorlage der Stadtverwaltung an den Stadtrat.

"In welcher Geschlossenheit werden dann die Stadtparlamentarier ihrem sozialen Empfinden durch das Abstimmungsergebnis Ausdruck verleihen," fragt sich Oechsner.

Auch hinsichtlich der Umsetzbarkeit sozialpolitischer Ziele der bayerischen Staatsregierung in Ochsenfurt werde diese Abstimmung eine Antwort geben, meint er.


Barrieren sind Hindernisse für jeden Menschen

 

Ochsenfurt (EB)  Barrieren entsprechen Stolpersteinen, behindern alle Bürger an der ungehinderten Teilnahme am öffentlichen Leben.
Im Vordergrund der Beratungen im Bundestag über das Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) steht der Abbau von Barrieren im Alltag, vor allem von Barrieren gegen Menschen mit Behinderungen.

Das im Bundestag in Beratung befindliche Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) soll Grundlagen für den Abbau von Barrieren im Alltag schaffen. Im Vorfeld dazu folgende Verlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: „Eine wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Teilnahme aller Menschen am gesellschaftlichen Leben ist die Barriere freie Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes sowie die uneingeschränkte Erreichbarkeit und Zugänglichkeit aller öffentlichen Einrichtungen.“

Die vom Normenausschuß Bauwesen erarbeitete DIN 18024 – 1 besagt, daß Straßen, Plätze, öffentliche Verkehrsanlagen und Grünanlagen  für alle Menschen Barriere frei nutzbar sein müssen.

 


In Ochsenfurt gibt es 897 Schwerbehinderte

 

Ochsenfurt (EB)  Laut der Behinderten-Strukturstatistik beträgt die Anzahl der Schwerbehinderten in Ochsenfurt zum 31. 12. 2000  897 Personen. Dies entspricht bei einer Einwohnerzahl von 11 846 einer Quote von rund 7,6 Prozent. Im Landkreis Würzburg waren zum 31. 12. 2000  9984 Personen erfasst. Dies entspricht bei einer Einwohnerzahl von  158 919 einer Quote von 6,3 Prozent.

In Bayern waren es im Vorjahr 980 000 Schwerbehinderte. Bei einer Einwohnerzahl von  12,2 Millionen sind dies acht Prozent. In Deutschland lag die Quote der Schwerbehinderten Anfang 2000 bei rund 7,9 Prozent der Gesamtbevölkerung.

In diesen Zahlen sind  nicht die vorübergehend schwer Erkrankten und die Reha-Patienten enthalten.
Die Vielzahl der aus altersbedingten Gründen diesem Kreis zurechenbaren erhöht noch die tatsächliche Anzahl der registrierten Behinderten.

 

 

Anmerkung (Oe):              Neues Referat für behinderte Mitbürger

 

Ochsenfurt (Oe)  In ihrem Schreiben vom 21.08.2002 teilte mir die Stadt Ochsenfurt die Entscheidung des neuen Ochsenfurter Stadtrates mit. Nämlich „die Schaffung eines eigenen Referates für unsere behinderten Mitbürger“.

Zu Referenten wurden bestellt:    Herr Helmuth Gerbig         (CSU-Stadtratsfraktion)

                                                  Frau Emma Ising                (SPD-Stadtratsfraktion)
                                                  Frau Annemarie Oechsner  (UWG-Stadtratsfraktion